Grundlagen
Satzung
Bis zum Ende des Jahres 2014 waren Stifter und Vorsitzender der Stiftung ein und dieselbe Person. Die Satzung der Stiftung war auf diesen Zustand zugeschnitten und war aus der Gründungssituation heraus folgerichtig. Nachdem der Stifter beabsichtigte, den Vorsitz in „fremde Hände“ abzugeben, musste die Stiftungssatzung so verändert werden, dass die Stiftung unabhängig von Personen, auf Dauer und entsprechend aller zu berücksichtigenden Regelungen handlungsfähig sein würde.
Eine große Zustiftung in den Jahren 2019 und 2020 für einen mildtätigen Zweck führte auf Anraten der Stiftungsaufsicht und nach Zustimmung der Finanzbehörden zu einer Ergänzung des Stiftungszweckes. Neben der Entwicklungszusammenarbeit und sozialen Projekten in Europa (die bisher bereits überwiegend mildtätig waren) ist nun die Förderung mildtätiger Zwecke ebenfalls Stiftungsziel.
Die aktuelle Satzung finden Sie hier: Satzung der Georg Kraus Stiftung
Richtlinien
Die Georg Kraus Stiftung hat sich im Jahre 2014 neue Richtlinien für die Anlage des Stiftungskapitals gegeben. Die Diskussion ist unter Beteiligung einer Reihe von Fachleuten über längere Zeit geführt worden und hat den Vorstand in zwei Sitzungen ausführlich beschäftigt. In einer anhaltenden Niedrigzins-Phase ist die Anlage von Stiftungskapital ein schwieriges Unterfangen, wie alle Veröffentlichungen dazu belegen und die Vielzahl der Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen. Die richtige Mischung zu finden, sowohl den Kapitalstock real zu erhalten als auch Erträge aus den Anlagen zu erzielen, ist nicht leicht. Die Georg Kraus Stiftung hat allerdings durch ihre Grundausstattung im Stiftungskapital gegenüber anderen Stiftungen einen großen Vorteil:
Sie ist nicht auf den Finanzmarkt alleine angewiesen. Die Stiftung besitzt Immobilien, sie hat einen Unternehmensanteil, der seit Jahren gute Erträge abwirft, sie hat noch einige Anlagen, die sich im Vergleich zu gegenwärtigen Anlagen sehr gut verzinsen, sie besitzt ein kleines Sicherheitspolster an Edelmetallen, so dass die Anlagerichtlinien ein Portfolio umfassen, das es möglich macht, für den Finanzmarkt-Teil nicht nur langfristige Produkte in den Blick zu nehmen.
Die aktuellen Anlagerichtlinien finden Sie hier: Anlagerichtlinien der Georg Kraus Stiftung
Freistellungsbescheid
Im Folgenden finden Sie hier den aktuellen Freistellungsbescheid.