Treuhandstiftung
Anne Quambusch Stiftung
Frau Margarita Quambusch aus Düren hat im April 2022 die unselbstständige Verbrauchsstiftung mit dem Namen ihrer verstorbenen Tochter gegründet.
Die Anne Quambusch Stiftung wird von der Georg Kraus Stiftung treuhänderisch verwaltet. Das Stiftungskapital der Stiftung beträgt 100.000 Euro. Das Stiftungskapital kann über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren für die Stiftungszwecke ausgegeben werden.
Der Zweck der Stiftung ist im § 2 der Satzung festgelegt und wird durch die Georg Kraus Stiftung als Treuhänderin umgesetzt:
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist die Förderung kleiner Entwicklungsprojekte für Kinder, Jugendliche und Frauen im globalen Süden, insbesondere im Bereich von Schule und Bildung
3. Die Anne Quambusch Stiftung wird fördernd tätig, indem sie die zu verbrauchenden Mittel der Georg Kraus Stiftung zur Verwirklichung ihrer Satzungszwecke zur Verfügung stellt.
4. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gem. der Abgabenordnung für die Verwirklichung der o. g. Zwecke durch die Georg Kraus Stiftung.
Wenn durch Zustiftungen das Stiftungskapital der Stiftung wächst, kann die Verbrauchsstiftung auch mehr als zehn Jahre aktiv sein. Zustiftungen und Spenden können über die Georg Kraus Stiftung mit dem Stichwort „Anne Quambusch Stiftung“ eingezahlt werden.
Peter Lammers Stiftung
Herr Peter Lammers hat im Jahre 2017 die unselbstständige „Peter Lammers Stiftung“ gegründet. In einem Treuhandvertrag mit der Georg Kraus Stiftung wurde die Verwaltung der Stiftung übernommen.
Peter Lammers , geboren 1945 in Hagen, von Beruf Meister und Ausbilder im Elektro- und Elektronik-Handwerk hat neben seiner Arbeit auch ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen für Elektroberufe und Industriemeister bei der SIHK Hagen gearbeitet. Für die Ausbildung von jungen Menschen hat er sich auch als Werkstattlehrer in der Berufsschule engagiert.
Seine Stiftung hat deshalb fast zwangsläufig auch das Wohl und die Ausbildung junger Menschen zum Ziel. In der Satzung er Peter Lammer Stiftung ist der Stiftungszweck unter §2 formuliert:
1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Zweck der Stiftung ist allgemein die Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Verwirklichung gemeinnütziger Ziele. Spezieller Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Ausbildung junger Menschen, insbesondere in Entwicklungsländern sowie die Unterstützung von grundlegenden Lebensbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen.
3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die finanzielle Förderung konkreter Projekte, soweit die Mittel ausreichen als eigene Projekte, in der Regel aber gemeinsam mit der Treuhänderin oder anderen Dritten.
4. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Spenden für die Peter Lammers Stiftung bitte mit entsprechendem Kennwort an die Georg Kraus Stiftung.