Grundlagen und Transparenz

Satzung

Bis zum Ende des Jahres 2014 waren Stifter und Vorsitzender der Stiftung ein und dieselbe Person. Die Satzung der Stiftung war auf diesen Zustand zugeschnitten und war aus der Gründungssituation heraus folgerichtig. Nachdem der Stifter beabsichtigte, den Vorsitz in „fremde Hände“ abzugeben, musste die Stiftungssatzung so verändert werden, dass die Stiftung unabhängig von Personen, auf Dauer und entsprechend aller zu berücksichtigenden Regelungen handlungsfähig sein würde.

Eine große Zustiftung in den Jahren 2019 und 2020 für einen mildtätigen Zweck führte auf Anraten der Stiftungsaufsicht und nach Zustimmung der Finanzbehörden zu einer Ergänzung des Stiftungszweckes. Neben der Entwicklungszusammenarbeit und sozialen Projekten in Europa (die bisher bereits überwiegend mildtätig waren) ist nun die Förderung mildtätiger Zwecke ebenfalls Stiftungsziel.

Die aktuelle Satzung finden Sie hier: Satzung der Georg Kraus Stiftung

Richtlinien

Die Georg Kraus Stiftung hat sich im Jahre 2014 neue Richtlinien für die Anlage des Stiftungskapitals gegeben. Die Diskussion ist unter Beteiligung einer Reihe von Fachleuten über längere Zeit geführt worden und hat den Vorstand in zwei Sitzungen ausführlich beschäftigt. In einer anhaltenden Niedrigzins-Phase ist die Anlage von Stiftungskapital ein schwieriges Unterfangen, wie alle Veröffentlichungen dazu belegen und die Vielzahl der Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen. Die richtige Mischung zu finden, sowohl den Kapitalstock real zu erhalten als auch Erträge aus den Anlagen zu erzielen, ist nicht leicht. Die Georg Kraus Stiftung hat allerdings durch ihre Grundausstattung im Stiftungskapital gegenüber anderen Stiftungen einen großen Vorteil:
Sie ist nicht auf den Finanzmarkt alleine angewiesen. Die Stiftung besitzt Immobilien, sie hat einen Unternehmensanteil, der seit Jahren gute Erträge abwirft, sie hat noch einige Anlagen, die sich im Vergleich zu gegenwärtigen Anlagen sehr gut verzinsen, sie besitzt ein kleines Sicherheitspolster an Edelmetallen, so dass die Anlagerichtlinien ein Portfolio umfassen, das es möglich macht, für den Finanzmarkt-Teil nicht nur langfristige Produkte in den Blick zu nehmen.

Die aktuellen Anlagerichtlinien finden Sie hier: Anlagerichtlinien der Georg Kraus Stiftung

Freistellungsbescheid

Im Folgenden finden Sie hier den aktuellen Freistellungsbescheid.
Freistellungsbescheid vom 18.02.2025

Transparenz

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten:


Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:
Georg Kraus Stiftung
Frankstraße 1
58135 Hagen

Vertreten durch:
Carola Kraus (Vorsitzende)

Kontakt:
Telefon: 023314891350
Telefax: 023314891351
E-Mail: mail@gkstiftung.de

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Julia Dettmann

Die Georg Kraus Stiftung ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Hagen, StNr. 321/5807/0911, vom 12.05.2022 als gemeinnützig anerkannt.

Die Georg Kraus Stiftung ist im Stiftungsverzeichnis des Innenministeriums NRW unter der Ordnungsnummer 21.13.01.02-195 registriert.

Streitschlichtung

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Urheberrecht

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Angaben gemäß § 5 TMG:

Kontakt:
Telefon: 023314891350, Telefax: 023314891351, E-Mail: mail@gkstiftung.de 

Satzung:

Link zur Satzung der Georg Kraus Stiftung:
Stiftungssatzung in der Fassung-vom-8.11.2019-genehmigt-RPA.pdf

Freistellungsbescheid:
Die Georg Kraus Stiftung ist nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts
Hagen, Steuer-Nr. 321/5807/0911, vom 18.02.2025 als gemeinnützig anerkannt.

Die Georg Kraus Stiftung ist im Stiftungsverzeichnis des Innenministeriums NRW unter der Ordnungsnummer 21.13.01.02-195 registriert.

Link zum aktuellen Freistellungsbescheid:
Freistellungsbescheid vom 18.02.2025

Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger: 

Vorstand:
Carola Kraus, Vorsitzende, Hagen
Christian Schröder, stellvertretender Vorsitzender, Hagen
Ingrid Preuschoff, Hagen
Thomas Thimm, Hagen

Stiftungsrat:

Daniel Kraus (Vorsitzender), Geschäftsführer Wikinger Reisen GmbH
Anne Kraus (stellv. Vorsitzende), Stifterin
Dr. Hans Adolf Burbach, Diplom-Kaufmann, Vereidigter Buchprüfer und Steuerberater

Stiftungszweck

Hans-Georg und Anne Kraus haben 1996 die gemeinnützige Georg Kraus Stiftung gegründet. Sie wollen mit dieser Stiftung vor allem Kindern in wenig entwickelten Ländern helfen. Deshalb ist das erste Stiftungsziel die Entwicklungszusammenarbeit zur Bekämpfung von Armut und Chancenlosigkeit in der Welt. Daneben richtet sich die Stiftung gegen zunehmende Vereinsamung von alten Menschen bei uns, die durch gemeinsames Wohnen im Alter vermieden wird. Um diese Stiftungsziele zu verwirklichen gibt die Stiftung die ihr aus der Vermögensverwaltung (Kapitalanlagen, Immobilien, Wikingeranteil) sowie aus Spenden zuwachsenden Mittel für Projekte aus.

Im Zentrum der Arbeit der Georg Kraus Stiftung liegt die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. Dabei will die Stiftung Menschen aus schwierigen Verhältnissen helfen, einen eigenständigen, weitgehend selbstbestimmten Lebensweg einschlagen zu können. Dies ist für die Stiftung humane Verpflichtung im Sinne des Stifterwillens wie gesellschaftliche Grundvoraussetzung für die eigene Entwicklung armer Länder oder solcher mit einem hohen Anteil an benachteiligten, ausgeschlossenen oder chancenlosen Kindern und Jugendlichen oder anderen benachteiligten Gruppen.

Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fließen die zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend dem Stiftungsziel Nr. 1“ insbesondere“ in „Projekte vor Ort“. Die Stiftung realisiert diesen Auftrag, indem sie vor allem kleinere Projekte finanziert oder mitfinanziert (fast immer ist ein Eigenanteil Voraussetzung für eine Förderung). In der Regel kooperiert die Stiftung mit Vereinen oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen, die Anträge zur Unterstützung ihrer Projekte an die Stiftung stellen. Nur in geringerem Ausmaß fördert die Stiftung Projekte, die sie selbst in unmittelbarer Zusammenarbeit mit einem ausländischen Partner durchführt.

Struktur

Vorstand:
Carola Kraus, Vorsitzende, Hagen
Christian Schröder, stellvertretender Vorsitzender, Hagen
Ingrid Preuschoff, Hagen
Thomas Thimm, Hagen

Stiftungsrat:
Daniel Kraus (Vorsitzender), Geschäftsführer Wikinger Reisen GmbH
Anne Kraus (stellv. Vorsitzende), Stifterin

Kuratorium:
Prof. Dr. Bodo Klein, Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Vorsitzender)
Martin Müller, Buchhändler
Prof. Dr. Christoph Käppler,  Lehrstuhl für Soziale und Emotionale Entwicklung TU Dortmund
Matthias Klein, Geschäftsführer Thomas Lloyd Global Asset Management
Benedikt Penning, Rechtsanwalt und Notar
René Röspel, Dipl.-Biologe
Christa Burghardt, Vorsitzende AllerWeltHaus Hagen e. V.

Personalstruktur: 

Stiftungsbüro:

Stefanie Walkhoff – Projektmanagement
Telefon: 02331 4891 352
stefanie.walkhoff@gkstiftung.de

Julia Dettmann – Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02331 4891 350
julia.dettmann@gkstiftung.de

Astrid Brand – Sekretariat
Telefon: 02331 4891 350
astrid.brand@gkstiftung.de

Fritz Löwenstein – Betreuer der Häuser in Hagen und Solingen (extern)
Tel.: 02331 587658
fritz.loewenstein@web.de

Martina Kischnick – Buchhaltung (extern)

Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 bis 13.00 Uhr,
Telefon: 02331/4891350, Fax: 02331/4891351
E-Mail: mail@gkstiftung.de


Tätigkeitsbericht

Link zum aktuellen Jahresbericht:
2024-07-25-Jahresbericht-Stifftung-XXS.pdf
(Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung: Seite 20ff)


Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten: 

Die Netzwerkpartner der Stiftung sind Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die über einen gesicherten rechtlichen Status in Deutschland oder in ihren Ländern verfügen. Sie erhalten Unterstützung entweder direkt oder über die Vermittlung einer in Deutschland ansässigen gemeinnützigen Organisation.

Link zu den Netzwerkpartnern:
Netzwerkpartner – www.georg-kraus-stiftung.de

Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen:

Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.