Indien| Lern-Wohnzentrum für Mädchen mit Behinderung in Kanekal – Nr.143

In Indien verabschiedete das indische Parlament 2016 ein Gesetz, dass Kinder mit Behinderung ein Recht auf Schulbildung bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres haben. Aber besonders im ländlichen Raum gibt es kaum spezielle Schulen für Kinder mit Behinderung. Sie gehen dann auf öffentlichen Schulen. Da sie dort weinig Förderung erfahren, ist die Schullaufbahn oft schon früh beendet und die Kinder haben dann nur sehr geringe Chancen auf eine Ausbildung und ein weitgehend selbstbestimmtes Leben.

Dies möchte die Vicente Ferrer Stiftung ändern, die sich seit über 50 Jahren für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen im ländlichen Indien engagiert. Gemeinsam mit dem Rural Development Trust, der planenden und ausführenden Organisation vor Ort, werden Programme und Projekte zur ländlichen Entwicklung mit Hilfe von Spenden und Fördermitteln realisiert.

Sie unterhalten mehrere „Inclusive Primary Schools“, sogenannte Lern-Wohn-Zentren, für Kinder mit Behinderung. In dem Zentrum in Kaneko leben und lernen nur Mädchen. Sie haben entweder Hör- und Sprachbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen oder motorische Behinderungen. Sie sind zwischen fünf und 12 Jahren alt. Die Gemeinschaft stärkt sie und sie erfahren soziale Kontakte in ihrer Altersklasse. Speziell geschulte Lehrkräfte, die sowohl in Braille-Schrift als auch in Gebärdensprache ausgebildet sind, unterrichten die Mädchen an vier Tagen in der Woche in dem Zentrum. An zwei Tagen gehen die Kinder in die öffentliche Schule und werden gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet. Dies fördert die Inklusion und die Kinder ohne Behinderung lernen, sich nicht diskriminierend zu verhalten.

Die Eltern erfahren eine große emotionale und finanzielle Entlastung, da die Kinder während des Schuljahres in dem Zentrum leben und gut versorgt und gefördert werden. Für viel der einkommensschwachen Familien wäre das so nicht leistbar. Die Georg Kraus Stiftung unterstützt daher das Projekt mit der Finanzierung von Schuluniformen Unterrichtsmaterialien, behindertengerechten Hilfsmitteln wie z.B. Blindenstöcke, sowie Unterkunft und Verpflegung für die Kinder.

Nach der Grundschule können die Kinder auf eine der beiden Sekundarschulen der Stiftung gehen. Eine der Schulen ist auf Kinder mit Hörbeeinträchtigungen spezialisiert, die andere Schule ist eine „Inclusive Secondary School“. Wenn die Kinder auf öffentliche Schulen gehen, übernimmt der Projektpartner die Schulgebühren, Kosten für Schulmaterialien, Kosten für Unterbringung im Wohnheim und die medizinische Versorgung. Die Kinder werden auch bis zum Abschluss eines Hochschulstudiums unterstützt und solange wie nötig von Mitarbeitenden der Partnerorganisation betreut.

Die Mädchen erhalten zusätzliches Training in Orientierung, Mobilität und lebenspraktischen Fähigkeiten, um selbstständig ohne Hilfe von anderen ihren Alltag gestalten können. Dies steigert auch das Selbstwertgefühl und die Selbstständigkeit. Ein weiteres Ziel ist es, gesellschaftliche Teilhabe fördern, damit auch Kinder im Schatten des öffentlichen Lebens eine reale Chance auf eine bessere Zukunft erhalten.