Mali. Bau eines Zentrums für behinderte Menschen in Koutiala

Mali. Bau eines Zentrums für behinderte Menschen in Koutiala

Wie überall in Mali kämpfen die Behinderten in Koutiala mit vielen Problemen; Analphabetismus, fehlende Ausbildungsmöglichkeiten für Behinderte,  Fehlen adäquater Räumlichkeiten für Versammlungen, Ausschluss aus der Gesellschaft.

Dem sucht die Behindertenorganisation FELAPH Koutiala ( Fédération Locale des Associations de Personnes Handicapées Koutiala“) entgegen zu wirken.  Der Projektstandort ist Koutiala, die drittgrößte Stadt in Mali. Die Gemeinde Koutiala hat der Behindertenorganisation ein Grundstück  am Stadtrand kostenlos für den Bau des Ausbildungszentrumszentrums zur Verfügung gestellt.
Das  Zentrum bietet individuelle Beratung und ist Versammlungsraum, es dient als Ausbildungszentrum und als Behindertenwerkstatt. In dem Zentrum befinden sich ein Schneideratelier, eine Schreinerwerkstatt, eine Metallbauwerkstatt, eine Werkstatt zur Reparatur von Fernsehern und Computern und ein Computerraum. Die Werkstätten dienen der Ausbildung von Behinderten und der Herstellung von Produkten, die zur Finanzierung des Zentrums zum Verkauf angeboten werden sollen. Der Computerraum ist teils Schulungsraum und teils Internetcafé, das ebenfalls zur Finanzierung des Zentrums beiträgt.  Behinderte erhalten die Möglichkeit zu verschiedenen Ausbildungen und damit später die Perspektive eines eigenen Einkommens, was zurzeit nur wenigen behinderten Menschen in Mali möglich ist. Dadurch, dass das Zentrum einen Sitz mit Büro und Versammlungsraum erhält, steigert sie die Akzeptanz in der Gesellschaft und  verbessert die Arbeitsbedingungen der Behinderten.
Im Computerraum können gleichzeitig vier, im Schneideratelier fünfzehn, in den anderen Werkstätten gleichzeitig vier bis sechs Personen ausgebildet werden, also ca. 25 Auszubildende gleichzeitig. Eine genaue Einschätzung, wie viele Behinderte am Ende des Jahres eine Ausbildung beendet haben werden, ist schwierig, da es in Mali keine vorgeschriebenen Ausbildungszeiten gibt, sondern die Ausbildung dann als beendet gilt, wenn der Auszubildende sein Handwerk beherrscht.
Nach ihrer Ausbildung machen sich die meisten selbstständig,  da es für Behinderte weiterhin schwierig sein wird eine feste Anstellung zu erhalten.

Die Georg Kraus Stiftung beteiligt sich am Aufbau des Zentrums für behinderte Menschen in Koutiala.